UNSER SERVICE FÜR IHREN LAGERRAUM

INDIVIDUELLE GRÖSSEN, TROCKEN, SAUBER

Standort unserer Lagerhalle: An der Südbrücke 3, 63839 Kleinwallstadt

 

Fläche Netto Preis/m²/Woche
2m² – 2,9 m² 5,38 €
3m² – 3,9 m² 5,27 €
4m² – 4,9 m² 5,17 €
5m² – 5,9 m² 5,06 €
6m² – Ende m²   4,96 €

Leistungen Im Überblick

Selfstorage

WIR BIETEN:

  • sichere, saubere, trockene, beheizte, nicht einsehbare Lagerabteile in einer videoüberwachten Lagerhalle
  • Vermietung an Privatleute und Gewerbetreibende
  • Lagerabteile in verschiedenen Größen ab 2 m²
  • Individueller Zutritt an 7 Tagen die Woche von 06.00 bis 22 Uhr

MIETDAUER?

Der Mietbeginn ist jederzeit möglich. Der Wochentag des Mietbeginns ist der sogenannte Stichtag (z.B. Freitag). Die Mietdauer beträgt mindestens 4 Wochen und ist darüber hinaus frei wählbar. Der Mietvertrag ist mit einer Frist von 2 Wochen zum Stichtag kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Im Falle einer Bindungsvereinbarung (Langzeitmiete) ist die Kündigung erstmals zum Ablauf der
gewählten Bindungsdauer möglich. Nach Ablauf der Bindungsdauer gilt wieder der Normalpreis.

Für Langzeitmieter (mind. 1 Jahr) gewähren wir einen Rabatt von 10 % bei Vorauszahlung.

MIETKOSTEN?

Die Miete Ihres Lagerabteils ist ein Fixpreis pro 1 Woche Mietdauer. Es gibt keine versteckten Gebühren oder Nebenkosten.

Die Größe des Abteils bestimmt die Höhe der Miete.

Für vorsteuerabzugsfähige Gewerbekunden versteht sich die Miete exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Mieter leistet bei Abschluss des Mietvertrages in bar eine Mietsicherheit in Höhe des 4-fachen einer Wochenmiete.

Darüber hinaus ist eine Kaution für den ihm überlassenen Zugangsschlüssel zu entrichten.

SICHERHEIT?

Die Lagerabteile sind nicht einsehbar und werden mit einem eigenen Schloss des Kunden abgesichert. Darüber hinaus ist die gesamte Halle videoüberwacht und das Außengelände umzäunt. Zutritt zum Gelände und der Halle erfolgen durch individuell kodierte Schlüssel.

WAS DARF NICHT?

In dem Abteil, der gesamten Halle und dem gesamten Gelände gilt absolutes Rauchverbot.

Folgendes darf nicht gelagert werden:
Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen; ebenso unverpackte Kleidung (im Speziellen Pelzmäntel), Lebewesen jeder Art; brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten, wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Lithium Batterien etc.; unter Druck stehende Gase; verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen; Sprengstoffe, Munition (es sei denn gem. Gesetz gelagert); Chemikalien, radioaktive Stoffe, biolog. Kampfstoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien; mehr als 8 Stück Autoreifen pro Abteil; alles, was Rauch oder Geruch absondert; jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände; Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten.

VERSICHERT?

Der Mieter erkennt an, dass der Vermieter keine Kenntnis über den Umfang und die Art der durch den Mieter eingelagerten Gegenstände/Waren besitzt und das der Abteilinhalt nicht durch den Vermieter versichert ist. Die Lagerung erfolgt auf alleiniges Risiko des Mieters.

Der Mieter verpflichtet sich, den Abteilinhalt eigenständig angemessen zu versichern. Er erbringt dem Vermieter den Versicherungsnachweis spätestens 2 Wochen nach Mietbeginn.

Den geforderten Versicherungsschutz für Ihren Abteilinhalt können Sie über Ihre eigene Haushaltsversicherung organisieren.

Ihr direkter Kontakt zu uns.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Beratungsgespräch, einen Kostenvoranschlag oder einfach, um uns kennenzulernen.