VERSICHERT?

November 5, 2019 9:16 pm Veröffentlicht von

Der Mieter erkennt an, dass der Vermieter keine Kenntnis über den Umfang und die Art der durch den Mieter eingelagerten Gegenstände/Waren besitzt und das der Abteilinhalt nicht durch den Vermieter versichert ist. Die Lagerung erfolgt auf alleiniges Risiko des Mieters.

Der Mieter verpflichtet sich, den Abteilinhalt eigenständig angemessen zu versichern. Er erbringt dem Vermieter den Versicherungsnachweis spätestens 2 Wochen nach Mietbeginn.

Den geforderten Versicherungsschutz für Ihren Abteilinhalt können Sie über Ihre eigene Haushaltsversicherung organisieren.

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Dieser Artikel wurde verfasst von Daniela Meier